Utting behält sich beim Polizeibootshaus ein Ass im Ärmel
VonDagmar Kübler
Im Uttinger Gemeinderat gibt es ein Tauziehen um das Geh- und Wegerecht für die Erschließung eines Polizeibootshauses im Freizeitgelände.
Schon im Vorfeld der Gemeinderatssitzung warf das Thema Polizeibootshaus seine Schatten voraus. So nahm Bürgermeister Florian Hoffmann den Tagesordnungspunkt von der nicht öffentlichen in die öffentliche Sitzung, wo er vor zahlreichen Bürgern mit großer Leidenschaft diskutiert wurde. Grund für die Entscheidung war ein Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde. Demnach handele es sich zwar um Grundstücksangelegenheiten, die normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. In diesem atypischen Fall gäbe es jedoch keine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen zu schützen, dementsprechend könne die Beschlussfassung öffentlich erfolgen.
Punktgenau sprach auch das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in einer Pressemeldung dem Uttinger Gemeinderat seinen Dank dafür aus, dass er sich mit der Sache befasse und wies erneut auf die Dringlichkeit eines Bootshauses hin. Als einzige der drei Wasserschutzpolizeien des Bezirks verfüge die Dießener Wasserschutzpolizei über kein eigenes Bootshaus. Dieses würde maßgeblich dazu beitragen, ganzjährig einsatzbereit zu bleiben. Ziel sei auch der Schutz vor Vandalismus und dass die Einsatzkräfte bei Notsituationen ihr Boot unverzüglich einsatzbereit in Betrieb setzen können, ohne zunächst Verschmutzungen und Hinterlassenschaften beseitigen zu müssen. Weiterhin wurde die Instandhaltung des Bootes angeführt, die an der jetzigen Anlegestelle nur unter erschwerten Umständen möglich sei.
Das Polizeibootshaus soll auch Schutz vor Vandalismus bieten
Bereits nach der Sondersitzung des Gemeinderats, bei der Vertreter des Bayerischen Innenministerium, des Staatlichen Bauamts sowie der Polizei anwesend waren, hatte die Uttinger GAL ihre Ablehnung des Bootshauses an dem von Bürgermeister Florian Hoffmann vorgeschlagenen Standort deutlich gemacht. Zwar blieb sie bei dieser Position in der Gemeinderatsdebatte, verstieg sich jedoch nicht mehr in Grundsatzdiskussionen wie die, ob es ein Bootshaus überhaupt brauche. Dr. Nikolaus Högenauer brach, ebenso wie Ralf Stief, beide Segler, eine Lanze für die Wasserschutzpolizei. Der See sei kein rechtsfreier Raum. Während jedoch vor allem die CSU bereit war, dem Freistaat die Grunddienstbarkeiten einzuräumen, die für den Bau des Bootshauses notwendig sind, in der Hoffnung, den früher favorisierten Standort am Dampfersteg in Holzhausen endgültig aus dem Rennen zu nehmen, zeigten sich insbesondere Lisa Vogt (GAL) und Florian Hansch (SPD) kämpferisch und misstrauisch gegenüber den staatlichen Aktivitäten.
Die Grunddienstbarkeiten seien ein Freifahrtschein für die Regierung, so Vogt: “Er ist das letzte Mittel, das wir in den Händen halten, um mitreden zu können.” Befürchtet werde, dass die Hütte doch größer als angekündigt gebaut werden könnte. Dass der Freistaat keine konkrete Planung – wie seinerzeit am Holzhauser Steg – vorlege, und auch keine Ergebnisse aus seinen Prüfungen zu anderen Standorten oder zum Naturschutz, bemängelte auch Hansch.
Kein Freifahrtschein für die Regierung
Überhaupt bestand Konsens bei den Räten darüber, wie schlecht vorbereitet und verhalten die Vertreter von Bauamt und Innenministerium mit Auskünften gewesen seien. Bürgermeister Hoffmann sprach gar von einer “Missachtung des Gremiums” und dass sie nicht geliefert hätten, wie vorher ausgemacht. Er zeigte sich verärgert darüber, wie der Freistaat als Dienstherr der Polizei mit dieser umgehe. Zwar verwies Hoffmann auf 24 Termine, die er seit Mitte 2020 wahrgenommen habe, damit das Bootshaus nicht in Holzhausen gebaut würde, und verband damit die Hoffnung, mit dem Steg im Freizeitgelände, den sich Polizei und Kreisjugendring teilen würden, eine gute Lösung gefunden zu haben.